| Handlungsfelder |
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Handlungsfelder für ggf. umzusetzende Maßnahmen wären insbesondere:
- Sicherstellung der rechtlichen und organisatorischen Vorraussetzungen für die Umsetzung konkreter Maßnahmen im Bereich des Krisenmanagements (Rechtsgrundlagen, Bewertungskriterien, sicherheitstechnische Anforderungen u.ä.)
- Analyse der potentiellen Gefahren (Inventarisierung von Risikoquellen, potentiell betroffener Schutzgüter und Bewertung der Risiken)
- Einbindung der Artikel 11 (3) l WRRL-Anforderungen in die Raumordnungs- und Flächenplanung
- Sicherstellung von Prüfung und Überwachung der Betriebe hinsichtlich Umsetzung und Einhaltung aus Artikel 11 (3) l WRRL resultierender sicherheitstechnischer Anforderungen durch die Behörden
- Konzeption und Implementierung emissions- und immissionsbezogener fluss-gebietsweiter Frühwarnsysteme
- Konzeption und Implementierung flussgebietsweiter Warn- und Alarmpläne
- Sicherstellung einer flussgebietsweiten Notfallplanung (Vorhalten technischer Einrichtungen/Geräte sowie Schaffung von Verantwortlichkeitsstrukturen)
- Implementierung von Strukturen zur Ereignisbilanzierung und zur Bewertung des Schadensausmaßes
- Implementierung von Strukturen zur Sicherstellung des Einfließens der Bewer-tungsergebnisse ins künftige Gefahren- und Krisenmanagement („lessons learnt“) |


