Handlungsfelder PDF Drucken

Handlungsfelder für ggf. umzusetzende Maßnahmen wären insbesondere:

 

- Sicherstellung der rechtlichen und organisatorischen Vorraussetzungen für die Umsetzung konkreter Maßnahmen im Bereich des Krisenmanagements (Rechtsgrundlagen, Bewertungskriterien, sicherheitstechnische Anforderungen u.ä.)

 

- Analyse der potentiellen Gefahren (Inventarisierung von Risikoquellen, potentiell betroffener Schutzgüter und Bewertung der Risiken)

 

- Einbindung der Artikel 11 (3) l WRRL-Anforderungen in die Raumordnungs- und Flächenplanung

 

- Sicherstellung von Prüfung und Überwachung der Betriebe hinsichtlich Umsetzung und Einhaltung aus Artikel 11 (3) l WRRL resultierender sicherheitstechnischer Anforderungen durch die Behörden

 

- Konzeption und Implementierung emissions- und immissionsbezogener fluss-gebietsweiter Frühwarnsysteme

 

- Konzeption und Implementierung flussgebietsweiter Warn- und Alarmpläne

 

- Sicherstellung einer flussgebietsweiten Notfallplanung (Vorhalten technischer Einrichtungen/Geräte sowie Schaffung von Verantwortlichkeitsstrukturen)

 

- Implementierung von Strukturen zur Ereignisbilanzierung und zur Bewertung des Schadensausmaßes

 

- Implementierung von Strukturen zur Sicherstellung des Einfließens der Bewer-tungsergebnisse ins künftige Gefahren- und Krisenmanagement („lessons learnt“)

 
 
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