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Handlungskonzept zur Umsetzung von Art. 11 Abs. 3 l WRRLDie folgende Arbeitsversion (von September 08) des Handlungskonzeptes zur Umsetzung von Artikel 11 Absatz 3 (l) der WRRL zeigt den aktuellen Bearbeitungssachstand. Dieses Konzept wurde durch konstruktive Diskussion mit den internationalen Flussgebietskommissionen, internationalen Experten und anderen potentiell betroffenen Gremien (z.B. Joint ad hoc expert group on water and industrial accidents der UNECE) weiterentwickelt. Die Teile der Sicherheitskette - Risikomanagement Wasserpfad - werden in die beiden Pfade "Behörden- und Betreiber Pflichten" differenziert. Diese Trennung wird durch die "farbigen Balken" in den Kästen der entsprechenden Unterpunkte verdeutlicht. Die "gelben Balken" kennzeichnen die Behördenpflichten innerhalb der Sicherheitskette. Die "roten Balken" kennzeichnen die Pflichten der Anlagenbetreiber.
Handlungskonzept zur Umsetzung von Art. 11 Abs. 3 l WRRLDie folgenden Abbildungen zeigen den Sachstand der Gliederung eines Handlungskonzeptes zur Umsetzung von Artikel 11 Absatz 3 (l) der WRRL vom 12. Feb. 08. Dieses Konzept wird im Rahmen der weiteren Projektarbeit in der konstruktiven Diskussion mit den internationalen Flussgebietskommissionen und anderen potentiell betroffenen Gremien (z.B. Joint ad hoc expert group on water and industrial accidents der UNECE) weiterentwickelt. Die Teile der Sicherheitskette - Risikomanagement Wasserpfad - werden in die beiden Pfade "Behörden- und Betreiber Pflichten" differenziert. Diese Trennung wird durch die "farbigen Balken" in den Kästen der entsprechenden Unterpunkte verdeutlicht. Die "gelben Balken" kennzeichnen die Behördenpflichten innerhalb der Sicherheitskette. Die "roten Balken" kennzeichnen die Pflichten der Anlagenbetreiber.
Handlungskonzept zur Umsetzung von Art. 11 Abs. 3 l WRRLDie folgenden Abbildungen zeigen den Sachstand der Gliederung eines Handlungskonzeptes zur Umsetzung von Artikel 11 Absatz 3 (l) der WRRL vom 04. Feb. 08. Dieses Konzept wird im Rahmen der weiteren Projektarbeit in der konstruktiven Diskussion mit den internationalen Flussgebietskommissionen und anderen potentiell betroffenen Gremien (z.B. Joint ad hoc expert group on water and industrial accidents der UNECE) weiterentwickelt. Die Kettenglieder "Hazard,- Crises- und After Care Management" werden in die beiden Pfade "Behörden- und Betreiber Pflichten" differenziert. Die Gliederung vom 04. Feb. 08 zeigt nur die "Behördenpflichten" innerhalb der Sicherheitskette.
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