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Nachsorge (After Care Management)

Der Bereich Nachsorge umfasst alle Maßnahmen, die sich an die unmittelbare Schadensbehe-bung anschließen. Dabei werden die Bereiche „Schadensbilanzierung“ und „Folgemaßnahmen“ unterschieden. Die analytische „Schadensbilanzierung“ dient

 

  • zum einen auf behördlicher und betrieblicher Seite dem Ziel, künftige Vorfälle gleicher Art verhindern oder in den Folgen zumindest lindern zu können und
  • zum anderen der Abschätzung und Bewertung des Schadensausmaßes.

Der Bereich „Folgemaßnahmen“ befasst sich mit den aus den Ergebnissen der Bilanzierung abzuleitenden Maßnahmen. 

 

Die „materiellen“ Nachsorgemaßnahmen der safety chain, wie Beseitigung von Schäden (z.B. an Gebäuden und Deichen), Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands (z.B. bei kontami-nierten Schutzgebieten) usw. gehören nicht in den eher vorsorgegeprägten Regelungsbereich des Artikel 11 (3) l WRRL. Der Fokus liegt hier in der Schadenbilanzierung im Hinblick auf die Prüfung der Qualität der Maßnahmen von der Pro Action bis zur Response und der Sicherstel-lung, dass aufgedeckte Defizite künftig beseitigt werden (lessons learnt).

 

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