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Gefahrenvorsorgemanagement |
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Maßnahmen im Gefahrenvorsorgemanagement (Hazard Management)
Maßnahmen des Gefahrenvorsorgemanagements beinhalten alle strategischen Maßnahmen
- zur Vermeidung und Verminderung des Freisetzens von signifikanten Mengen an Schadstoffen aus technischen Anlagen und anderen potentiellen Quellen
- sowie zum Schutz von Menschen, Tieren, Umwelt, Sachwerten und ggf. anderen Schutzgütern im Falle von Unfällen und anderen unerwarteten Verschmutzungen.
Kern des Gefahrenvorsorgemanagements sind vorbereitende Maßnahmen in Form einer spezifischen Anforderungsanalyse und Maßnahmen zur Schaffung der notwendigen Rechts-, Planungs- und Organisationsstrukturen (Pro Action).
Mit den Ergebnissen der Anforderungsanalyse auf der Basis der geschaffenen Strukturen können dann strategische auf das jeweils konkrete Flussgebiet zugeschnittene Maßnahmen zur Sicherstellung eines funktionierenden Krisenmanagements umgesetzt werden (Prevention).
Grundsätzliche Vorbereitungen (Pro Action)
Für die Umsetzung konkreter Maßnahmen im Bereich des Krisenmanagements ist es notwendig die Risiken zu erfassen, zu bewerten und die rechtlich organisatorischen Vorraussetzungen zu schaffen, Risikominimierungs- und Krisenbewältigungsmaßnahmen auf Behörden- und Betreiberebene durchzusetzen.
Präventionsmaßnahmen (Prevention)
Unter Präventionsmaßnahmen sollen solche Maßnahmen subsumiert werden, die ein auf die konkreten Gegebenheiten der Flussgebietseinheit abgestimmtes Krisenmanagement sicherstellen. Dabei wird nach gebiets- und betriebsbezogenen Maßnahmen unterschieden. Für das Krisen-management zur Verfügung stehen müssen sowohl adaptierte technische (Planungs-) Instrumente als auch Vorsorgemaßnahmen organisatorischer, bautechnischer oder betriebsspezifischer Art.
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