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Strategien zur Umsetzung der Anforderungen aus Artikel 11 (3) l Wasserrahmenrichtlinie zur Prävention und Verminderung der Folgen unerwarteter Gewässerverschmutzungen aus technischen Anlagen

 

Zum 30. November 2009 wurde das Ufoplan-Vorhaben "Strategien zur Umsetzung der Anforderungen und Ziele der EG-Wasserrahmenrichtlinie zur Prävention und Verminderung der Folgen unerwarteter Gewässerverschmutzungen aus technischen Anlagen" abgeschlossen. Es liefert generelle Lösungsvorschläge mit Maßnahmenbeispielen zu einem bisher im Zusammenhang mit der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) wenig beachteten Bereich des Gewässerschutzes. Dabei wird auch der in der WRRL geforderte Gesichtspunkt der Kostenwirksamkeit und Verhältnismäßigkeit einer eingehenden Betrachtung unterzogen.

 

 

 

Artikel 11 WRRL

Article 11 WFD

Maßnahmenprogramm

Programme of measures

(3) "Grundlegende Maßnahmen" sind die zu erfüllenden Mindestanforderungen und beinhalten

3. "Basic measures" are the minimum requirements to be complied with and shall consist of:

 

 

a) Maßnahmen zur Umsetzung gemeinschaftlicher Wasserschutzvorschriften einschließlich der Maßnahmen gemäß den Rechtsvorschriften nach Artikel 10 und Anhang VI Teil A;

(a) those measures required to implement Community legislation for the protection of water, including measures required under the legislation specified in Article 10 and in part A of Annex VI;

 

 

l) alle erforderlichen Maßnahmen,

 

um Freisetzungen von signifikanten Mengen an Schadstoffen aus technischen Anlagen zu verhindern

 

und den Folgen unerwarteter Verschmutzungen, wie etwa bei Überschwemmungen, vorzubeugen und/oder diese zu mindern,

 

auch mit Hilfe von Systemen zur frühzeitigen Entdeckung derartiger Vorkommnisse oder zur Frühwarnung

 

und, im Falle von Unfällen, die nach vernünftiger Einschätzung nicht vorhersehbar waren, unter Einschluss aller geeigneter Maßnahmen zur Verringerung des Risikos für die aquatischen Ökosysteme.

 

(l) any measures required

 

to prevent significant losses of pollutants from technical installations,

 

and to prevent and/or to reduce the impact of accidental pollution incidents for example as a result of floods,

 

including through systems to detect or give warning of such events

 

including, in the case of accidents which could not reasonably have been foreseen, all appropriate measures to reduce the risk to aquatic ecosystems.

 

 

Hintergrund

 

Mit Inkrafttreten der Richtlinie 2000/60/EG (WRRL) sind die Gewässer in der Europäischen Union nach einem einheitlichen Rechtsrahmen zu bewirtschaften. Ziel der Bewirtschaftung ist es, bis 2015 einen guten ökologischen und guten chemischen Zustand der Gewässer der Gemeinschaft zu erreichen. Wesentliches Instrument zur Zielerfüllung sind Maßnahmenprogramme, die zusammengefasst Bestandteil der ab 2010 anlaufenden Bewirtschaftungspläne sind. Artikel 11 (3) WRRL definiert die Mindestanforderungen für die Maßnahmen zur Erreichung der Umweltziele. Absatz (3) l fordert Maßnahmen zur Verhinderung signifikanter Schadstofffreisetzungen aus technischen Anlagen sowie zur Vorbeugung und Minderung der Folgen von unerwarteten Verschmutzungen und von eingetretenen, unvorhersehbaren Unfällen, wobei auch Systeme zur frühzeitigen Entdeckung und zur Frühwarnung zum Einsatz kommen sollen. Dieser Aspekt ist in den Bewirtschaftungsplanentwürfen bisher sehr zurückhaltend und wenig detailliert gewürdigt worden.

 

 

Ergebnisse

 

Auf der Basis einer Bestandsaufnahme der bisherigen und geplanten Aktivitäten in den Internationalen Flussgebietskommissionen Elbe, Oder, Donau und Rhein wurde ein Handlungskonzept mit in der Praxis erprobten beispielhaften Maßnahmenvorschlägen zur Umsetzung von Artikel 11 (3) l WRRL entwickelt.

 

Nun haben sich Menschen auch schon in „Zeiten vor der Wasserrahmenrichtlinie“ auf Schadereignisse in Gewässern und deren Folgen vorbereitet und eine Vielzahl von regional zum Teil sehr unterschiedlichen Maßnahmen getroffen. So sind für die Umsetzung von Artikel 11 (3) l WRRL weniger Konzepte gefragt, die das Risikomanagement von Grund auf neu erfinden, sondern eher Checklisten oder Maßnahmenkataloge als Orientierung für die Identifizierung möglicherweise noch vorhandener Defizite. Für ein solches Konzept wurde das Risikomanagement für den Oberflächenwasserpfad in Form eines grafischen Fließschemas („Safety Chain“) dargestellt, das sich an einem zeitlich kausalen Ablaufschema orientiert – von der strategischen Vorsorge über die Schadensbekämpfung bis zu Nachsorgemaßnahmen. Diese „Safety Chain“ wurde in sechs weiter differenzierte Handlungsebenen untergliedert, zu denen Artikel 11 (3) l WRRL-relevante Einzelmaßnahmen identifizierbar werden. Dies erfolgt im Teil II des Abschlussberichts schematisch, die erforderlichen Erläuterungen liefert Teil III.

 

Speziell eingegangen wird dort auch auf die in der WRRL geforderte Einbeziehung von Kostenwirksamkeits- und Verhältnismäßigkeitsgesichtspunkten (nicht nur) im Zusammenhang mit Maßnahmenprogrammen. Diese im Umweltschutzrecht eher neue Forderung wird im Bereich der Vorsorge auf Ereignisse, die selten oder möglicherweise nie stattfinden, besonders diffizil. Im Vorhaben wird das an Rechenbeispielen diskutiert. Dabei zeigt sich, dass eine profunde Analyse in den meisten Fällen an einer ungenügenden Datengrundlage scheitert.

 

Der Abschlussbericht liegt in deutscher und englischer Sprache vor, die Zusammenfassung (Teil I) auch in Russisch. Die Texte stehen hier zum Download bereit.

 

Das Vorhaben wurde durchgeführt vom Institut für Hygiene und Umwelt in der Behörde für Soziales, Familie, Gesundheit und Verbraucherschutz der Freien und Hansestadt Hamburg in Zusammenarbeit mit dem Institut für Infrastruktur und Ressourcenmanagement der Universität Leipzig.

 
 
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