Strategien zur Umsetzung der Anforderungen aus Artikel 11 (3) l
Wasserrahmenrichtlinie zur Prävention und Verminderung der Folgen unerwarteter
Gewässerverschmutzungen aus technischen Anlagen
Zum 30. November 2009 wurde das Ufoplan-Vorhaben "Strategien
zur Umsetzung der Anforderungen und Ziele der EG-Wasserrahmenrichtlinie zur
Prävention und Verminderung der Folgen unerwarteter Gewässerverschmutzungen aus
technischen Anlagen" abgeschlossen.
Es liefert generelle Lösungsvorschläge mit Maßnahmenbeispielen zu einem bisher
im Zusammenhang mit der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) wenig beachteten Bereich
des Gewässerschutzes. Dabei wird auch der in der WRRL geforderte Gesichtspunkt
der Kostenwirksamkeit und Verhältnismäßigkeit einer eingehenden Betrachtung
unterzogen.
Artikel 11 WRRL
Article 11 WFD
Maßnahmenprogramm
Programme of measures
(3) "Grundlegende
Maßnahmen" sind die zu erfüllenden Mindestanforderungen und beinhalten
3. "Basic
measures" are the minimum requirements to be complied with and shall consist
of:
a) Maßnahmen zur Umsetzung gemeinschaftlicher
Wasserschutzvorschriften einschließlich der Maßnahmen gemäß den
Rechtsvorschriften nach Artikel 10 und Anhang VI Teil A;
(a) those
measures required to implement Community legislation for the protection of
water, including measures required under the legislation specified in Article
10 and in part A of Annex VI;
l) alle erforderlichen Maßnahmen,
um Freisetzungen von signifikanten Mengen an
Schadstoffen aus technischen Anlagen zu verhindern
und
den Folgen unerwarteter Verschmutzungen,
wie etwa bei Überschwemmungen, vorzubeugen und/oder diese zu mindern,
auch
mit Hilfe von Systemen zur frühzeitigen
Entdeckung derartiger Vorkommnisse oder zur Frühwarnung
und,
im Falle von Unfällen, die nach
vernünftiger Einschätzung nicht vorhersehbar waren, unter Einschluss
aller geeigneter Maßnahmen zur Verringerung des Risikos für die aquatischen
Ökosysteme.
(l) any
measures required
to prevent significant losses of pollutants from technical installations,
and to prevent and/or to reduce
the impact of accidental pollution
incidents for example as a result of floods,
including through systems to detect or give warning of
such events
including, in the case of accidents which could not reasonably have
been foreseen, all appropriate measures to reduce the risk to aquatic
ecosystems.
Hintergrund
Mit Inkrafttreten der Richtlinie
2000/60/EG (WRRL) sind die Gewässer in der Europäischen Union nach einem
einheitlichen Rechtsrahmen zu bewirtschaften. Ziel der Bewirtschaftung ist es,
bis 2015 einen guten ökologischen und guten chemischen Zustand der Gewässer der
Gemeinschaft zu erreichen. Wesentliches Instrument zur Zielerfüllung sind Maßnahmenprogramme,
die zusammengefasst Bestandteil der ab 2010 anlaufenden Bewirtschaftungspläne
sind. Artikel 11 (3) WRRL definiert die Mindestanforderungen für
die Maßnahmen zur Erreichung der Umweltziele. Absatz (3) l fordert
Maßnahmen zur Verhinderung signifikanter Schadstofffreisetzungen aus technischen
Anlagen sowie zur Vorbeugung und Minderung der Folgen von unerwarteten
Verschmutzungen und von eingetretenen, unvorhersehbaren Unfällen, wobei auch
Systeme zur frühzeitigen Entdeckung und zur Frühwarnung zum Einsatz kommen
sollen. Dieser Aspekt ist in den Bewirtschaftungsplanentwürfen bisher sehr
zurückhaltend und wenig detailliert gewürdigt worden.
Ergebnisse
Auf der Basis einer Bestandsaufnahme
der bisherigen und geplanten Aktivitäten in den Internationalen
Flussgebietskommissionen Elbe, Oder, Donau und Rhein wurde ein Handlungskonzept
mit in der Praxis erprobten beispielhaften Maßnahmenvorschlägen zur Umsetzung von
Artikel 11 (3) l WRRL entwickelt.
Nun haben sich Menschen auch
schon in „Zeiten vor der Wasserrahmenrichtlinie“ auf Schadereignisse in
Gewässern und deren Folgen vorbereitet und eine Vielzahl von regional zum Teil
sehr unterschiedlichen Maßnahmen getroffen. So sind für die Umsetzung von
Artikel 11 (3) l WRRL weniger Konzepte gefragt, die das
Risikomanagement von Grund auf neu erfinden, sondern eher Checklisten oder
Maßnahmenkataloge als Orientierung für die Identifizierung möglicherweise noch
vorhandener Defizite. Für ein solches Konzept wurde das Risikomanagement für
den Oberflächenwasserpfad in Form eines grafischen Fließschemas („Safety
Chain“) dargestellt, das sich an einem zeitlich kausalen Ablaufschema
orientiert – von der strategischen Vorsorge über die Schadensbekämpfung bis zu
Nachsorgemaßnahmen. Diese „Safety Chain“ wurde in sechs weiter differenzierte
Handlungsebenen untergliedert, zu denen Artikel 11 (3) l WRRL-relevante
Einzelmaßnahmen identifizierbar werden. Dies erfolgt im Teil II des
Abschlussberichts schematisch, die erforderlichen Erläuterungen liefert
Teil III.
Speziell eingegangen wird dort auch
auf die in der WRRL geforderte Einbeziehung von Kostenwirksamkeits- und
Verhältnismäßigkeitsgesichtspunkten (nicht nur) im Zusammenhang mit
Maßnahmenprogrammen. Diese im Umweltschutzrecht eher neue Forderung wird im
Bereich der Vorsorge auf Ereignisse, die selten oder möglicherweise nie
stattfinden, besonders diffizil. Im Vorhaben wird das an Rechenbeispielen
diskutiert. Dabei zeigt sich, dass eine profunde Analyse in den meisten Fällen
an einer ungenügenden Datengrundlage scheitert.
Der Abschlussbericht liegt in
deutscher und englischer Sprache vor, die Zusammenfassung (Teil I) auch in
Russisch. Die Texte stehen hier zum Download bereit.
Das Vorhaben wurde durchgeführt
vom Institut für Hygiene und Umwelt in der Behörde für Soziales, Familie,
Gesundheit und Verbraucherschutz der Freien und Hansestadt Hamburg in
Zusammenarbeit mit dem Institut für Infrastruktur und Ressourcenmanagement der
Universität Leipzig.
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